Informationen für Patienten
Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen zu den Fragen und Themen Rund um Ihre Therapeutische Behandlung bei Ergotherapie Gatermann.
Termin anfragen
Kontaktaufnahme
Der Weg zu Ihrem Therapieplatz ist einfach und unkompliziert. Sie haben zwei Möglichkeiten:
1. Online-Formular ausfüllen
Füllen Sie unser Terminformular aus. Geben Sie Ihre wichtigsten Daten, Ihr Anliegen und Ihren bevorzugten Standort an. Haben Sie bereits ein Rezept? Perfekt – in unserem Formular können Sie die entsprechenden Leistungen auswählen.
2. Telefonisch kontaktieren
Rufen Sie uns direkt an. Unser Praxisteam ist für Sie da und klärt Ihre Fragen persönlich. Gemeinsam finden wir den passenden Standort und Therapieansatz für Ihr Anliegen. Da wir bei der Behanldung unserer Patient*innen ungestört sein wollen, sind wir häufig telefonisch nicht direkt erreichbar. Hinterlassen Sie uns dann gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
Was passiert danach?
Wir melden uns bei Ihnen – in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Gemeinsam klären wir weitere Details, beantworten Ihre Fragen und vereinbaren Termin, wenn passende frei sind. Sonst nehmen wir Sie gerne auf die Warteliste auf.
Ergotherapie für gesetzlich versicherteKassenpatienten
Als gesetzlich versicherte*r Patient*in benötigen Sie für den Start Ihrer Ergotherapie eine ärztliche Verordnung – also ein Rezept. Dieses erhalten Sie von Ihrem Haus-, Fach- oder Kinderarzt bzw. Ihrer Haus-, Fach- oder Kinderärztin.
Was steht auf dem Rezept?
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin verordnet eine bestimmte Anzahl von Therapieeinheiten und gibt an, welche Art der Ergotherapie notwendig ist (z. B. motorisch-funktionell, sensomotorisch-perzeptiv oder psychisch-funktionell).
Zuzahlung
Die Kosten für Ergotherapie werden von Ihrer Krankenkasse übernommen (nur wenn sie ein gültiges Rezept haben). Sie zahlen lediglich eine gesetzliche Zuzahlung:
- 10 % der Behandlungskosten pro Verordnung (Rezept)
- plus einmalig 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung
Befreiung von der Zuzahlung
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Auch Erwachsene können unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung bei ihrer Krankenkasse beantragen (z. B. bei chronischer Erkrankung oder Erreichen der Belastungsgrenze).
Ergotherapie fürBerufsgenossenschaft-Patienten
Wenn Ihre Ergotherapie im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit steht, trägt die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse die Kosten. Der Ablauf unterscheidet sich in einigen Punkten von der Regelversorgung.
Verordnung
Als Patient*in einer Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse benötigen Sie eine Heilmittelverordnung. Diese erhalten Sie in der Regel von Ihrem D-Arzt (Durchgangsarzt) bzw. Ihrer D-Ärztin oder von der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt, der Ihren Arbeitsunfall oder Ihre Berufskrankheit betreut.
Keine Zuzahlung
Bei Behandlungen im Rahmen eines Arbeitsunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit übernimmt die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse die Kosten vollständig. Sie müssen keine Zuzahlung leisten – weder einen Eigenanteil noch eine Rezeptgebühr.
Abrechnung
Die Abrechnung der ergotherapeutischen Leistungen erfolgt direkt mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Sie erhalten von uns keine Rechnung und haben keine Zahlungsverpflichtung.
Ergotherapie für privat versicherte
PrivatpatientenAuch als privatversicherte*r Patient*in benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für Ergotherapie. Diese erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt bzw. Ihrer behandelnden Ärztin.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilmittel (GebüH) direkt zwischen Ihnen und uns. Sie erhalten eine detaillierte Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle einreichen können.
Erstattung
In der Regel werden ergotherapeutische Leistungen von privaten Krankenversicherungen erstattet – der genaue Umfang hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Wir empfehlen, vor Therapiebeginn eine Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung anzufragen.
Selbstzahler*innen
Sie können Ergotherapie auch als Privatleistung in Anspruch nehmen. Hierfür benötigen Sie ebenfalls eine ärztliche Verordnung (Privatrezept).
Gesetzlich Versicherte mit Privatrezept
Auch als gesetzlich Versicherte*r können Sie mit einem Privatrezept zu uns kommen, wenn keine GKV-Verordnung möglich ist. Die Abrechnung erfolgt nach der GebüH, die Rechnung reichen Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein. Ob und in welcher Höhe Kosten erstattet werden, legt Ihre Krankenkasse fest.
Termine absagen & verschieben
Wir wissen, dass das Leben manchmal andere Pläne macht. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns rechtzeitig Bescheid zu geben.
Absagefrist
Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden im Voraus ab. So haben wir die Möglichkeit, den Termin anderweitig zu vergeben.
Wie sagen Sie ab?
Sie können uns Ihre Absage jederzeit per Mail schicken, oder auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Ausfallgebühren
Termine, die nicht oder zu kurzfristig (weniger als 24 Stunden vorher) abgesagt werden, können wir nicht mit der Krankenkasse abrechnen. In diesem Fall müssen wir Ihnen die entstandenen Kosten privat in Rechnung stellen – in der Regel zwischen 56 und 95 € je nach Behandlungsdauer.
Verschieben statt absagen
Sie können Termine auch verschieben, wenn Sie rechtzeitig Bescheid geben. Gemeinsam versuchen wir einen Ersatztermin zu finden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier sammeln wir die Fragen die wir am häufigsten Rund um die Ergotherapie gestellt bekommen. Falls noch etwas unklar ist, kontaktieren Sie uns gerne.
Kontakt aufnehmenJetzt Termin anfragen
Sie haben ein Rezept für Ergotherapie von Ihrem Arzt erhalten? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf. Unser Team meldet sich schnellstmöglich bei Ihnen, um gemeinsam den passenden Termin für Ihr Erstgespräch zu finden.